Der Landkreis Regen zählt zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" und der Bayerischen Regionalförderprogramme.
Zusätzlich liegt der Landkreis Regen im sog. "Ziel 2-Gebiet", d. h. es können bayerische Fördermittel mit EU-Mitteln kofinanziert werden. Der Landkreis Regen befindet sich im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe und zeichnet sich somit durch hohe Fördersätze aus. Die Fördergebietskarte gibt Aufschluss.
Exemplarische Förderbeispiele:
- Neuansiedlung von Betrieben
- Erweiterungsvorhaben bestehender Unternehmen
- Rationalisierungsmaßnahmen
- Erwerb stillgelegter oder von der Stilllegung bedrohter Betriebe, falls dadurch deren Fortbestand gesichert wird.
Voraussetzung für die Gewährung dieser Fördermittel ist eine nachzuweisende besondere regionalwirtschaftliche Bedeutung. Oberste Priorität genießt hierbei die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
Förderfähig sind in erster Linie im Anlagevermögen aktivierbare Investitionen in bauliche Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie die qualitative Verbesserung bestehender gewerblicher Tourismusbetriebe. Die Förderung erfolgt dabei in Form von Zuschüssen bzw. zinsverbilligten Darlehen, wobei eine Einzelfallbeurteilung durch die Wirtschaftsabteilung der Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit den Antragstellern vorgenommen wird.
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